Ich biete diagnostische Abklärung, Beratung, Psychotherapie und psychoanalytische Behandlung an. Dabei verstehe ich mich als Begleiterin der seelischen Entwicklung meiner Patienten, auf der Grundlage von Vertrauen, Respekt und Wertschätzung.
In der Kinderpsychotherapie stellen wir einen wertvollen Raum zur Verfügung, in dem sich das spielerische und kreative Potential der kindlichen Innenwelt entfalten kann. Meine Arbeit als analytische Psychotherapeutin besteht darin, die sich zeigenden Konflikte zu verstehen und mit meinen Interventionen zu neuen Erfahrungs- und Lösungsmöglichkeiten anzuregen. Zum Therapieangebot >
Im Kindes- und Jugendalter treten psychische Störungen vor dem Hintergrund von Entwicklungskonflikten und kritischen Lebenssituationen auf. Symptome sind in der Regel Ausdruck von seelischer Not und zugleich der Versuch, eine Lösung für den zugrundeliegenden psychischen Konflikt zu finden. Als analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich psychische und psychosomatische Erkrankungen vom Säuglingsalter bis ins junge Erwachsenenalter. Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, können folgende Beschwerden sein:
Solche Symptome können überflüssig werden, wenn sie in ihrer Funktion als Hilferuf verstanden werden und Raum in der therapeutischen Behandlung bekommen.
Für Kinder und Jugendliche steht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung die analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie zur Verfügung. Ich biete die zwei psychodynamisch orientierten Behandlungsverfahren an:
1. Analytische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
kommt dann zum Einsatz, wenn die Beschwerden und Krankheitssymptome in einer umfassenderen Weise an innerseelische unbewusste Konflikte geknüpft sind.
2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
ist die Methode der Wahl, wenn Störungen behandelt werden sollen, die zwar einerseits mit inneren Konflikten verwurzelt sind, die andererseits aber in einer klar erkennbaren Weise an aktuelle Umstände geknüpft sind.
Welche dieser beiden Therapieformen gewählt wird, ergibt sich einerseits aus dem geschilderten Symptombild und aus der Frage, welcher zugrundeliegende Konflikt der Bearbeitung bedarf.
In beiden Therapieverfahren können unbewusste Gefühle, Ängste, Gedanken und Phantasien - gehalten in einer sicheren therapeutischen Beziehung - nach und nach ausgedrückt und verstanden werden. Durch meine allmähliche Einfühlung in die innere und die äußere Welt des Kindes oder der Jugendlichen, die sich in Gesprächen, im Spiel, in Zeichnungen zeigen, lassen sich Grundlagen für die analytische Behandlung ableiten. Daraus entwickeln sich im Laufe der Therapie Lösungsmöglichkeiten.
Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein erstes Kennenlerngespräch im Rahmen meiner Sprechstunde. Sofern wir darin gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass weitere Gespräche oder die Aufnahme einer Therapie gewünscht ist, vereinbaren wir weitere Termine. Während dieser diagnostischen Phase wird geprüft, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und welches Therapieverfahren indiziert ist. Die Ergebnisse werden mit Ihnen besprochen. Dann kann ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden.
Die Diagnosestellung wird vervollständigt durch eine Abklärung des zuständigen Kinderarztes, ob körperliche Ursachen an der Erkrankung beteiligt sind (Konsiliarbericht).
Nach Genehmigung der beantragten Psychotherapie durch die Krankenkasse kann dann die Behandlung mit regelmäßigen Therapiestunden für das Kind bzw. Jugendlichen und die begleitende Arbeit mit den Eltern beginnen.
Der Erfolg einer Psychotherapie gründet auf der Motivation und einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind, den Eltern und mir und ist auch wesentlich von der Regelmäßigkeit der Behandlung über einen meist längeren Zeitraum abhängig.
Kostenübernahme
Die von mir angebotenen Behandlungsmethoden entsprechen gesetzlich anerkannten Heilverfahren. Psychotherapeutische Leistungen zählen zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten auf Antrag übernommen werden, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig und von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.